Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein. V
oraussetzung dafür ist die OKP-Zulassung der betreffenden Psychotherapeutin und eine Anordnung durch eine anordnungsbefugte ärztliche Fachperson. Pro ärztliche Anordnung sind maximal 15 Sitzungen Psychotherapie möglich. Danach ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson für eine Anordnung von weiteren maximal 15 Sitzungen notwendig.
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